Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Förderkreis für Ganzheitsmedizin Bad Herrenalb e.V. und dem Besteller -- auch für alle zukünftigen Geschäfte -- gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/Buchung gültigen Fassung.
Kursgebühren
Die Kursgebühren sind zu jedem Seminar angegeben. Sie schließen nicht die Übernachtungs- und Verpflegungskosten mit ein. Diese werden separat berechnet. Unsere Kursgebühren sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Preisermäßigung
Personen mit geringem Einkommen können auf Antrag für alle Seminare eine Ermäßigung von 30 % auf die Kursgebühr erhalten. Im Antrag sollte neben persönlichen Angaben die derzeitige Einkommens- und Vermögenssituation beschrieben sein.
Fälligkeit der Kursgebühr und der Kosten für Übernachtung und Verpflegung
Die Kursgebühr ist 4 Wochen vor Kursbeginn zur Zahlung fällig. Erfolgt die Anmeldung zum Kurs später, ist sie fällig mit dem Zugang der Anmeldebestätigung. Bei Aus- und Weiterbildungen ist die Kursgebühr anteilig vor jedem Abschnitt fällig. Die genauen Zahlungsmodalitäten sind im Bestätigungsschreiben genannt.
Zahlungsweise und Bankverbindung
Kursgebühr ist bei Fälligkeit auf unser folgendes Konto zu überweisen:
Sparkasse Pforzheim-Calw
Konto-Nr. 4725220
BLZ 666 500 85
IBAN DE67 6665 0085 0004 7252 20, BIC: PZHSDE66CAL
Abmeldung/Rücktritt vom Kurs
Die Abmeldung oder der Rücktritt vom Kurs müssen schriftlich erfolgen und von uns gegenbestätigt werden. Es gelten dabei folgende Bestimmungen:
Rücktritt/Umbuchung bis 4 Wochen vor Kursbeginn: Eine Bearbeitungs- und Ummeldegebühr von Euro 15,-- (bei Reisen € 25,--) wird fällig. Ist die Kursgebühr bereits bezahlt, wird sie abzüglich dieser Gebühr zurückerstattet.
Rücktritt/Umbuchung innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn: Eine Rückzahlung der Kursgebühr - abzüglich Euro 15,-- bzw. Euro 25,--Bearbeitungs- und Ummeldegebühr - erfolgt nur dann, wenn der reservierte Platz durch eine Person von der Warteliste in Anspruch genommen werden konnte oder ein Ersatzteilnehmer geschickt wird. Andernfalls haben der/die Teilnehmer/in die Kur-gebühr in voller Höhe abzüglich der von dem Institut ersparten Aufwendungen zu zahlen. Dies gilt auch bei kurzfristigen Abmeldungen wegen Krankheit oder Abbruch der Kursteilnahme.